Bester Service

In einigen Häusern erfolgt die Treppenhausreinigung auf Wunsch der Mieter durch
unsere Mitarbeiterin, die Kosten werden über die Betriebskosten abgerechnet.

Ebenso sind die Pflege der Garten-/Außenanlagen sowie der Winterdienst (fast alle Objekte)
geregelt und werden über die Betriebskosten mit den Mietern abgerechnet.

Wir garantieren eine zeitnahe Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Vorjahr; in der
Regel im ersten Halbjahr und nicht erst zum Jahresende, wie der Gesetzgeber es erlaubt.

Haus Service